Abmeldung/Änderung

Neuanmeldungen (Vormerkung): (01.-31. März jeden Jahres)

Betreffen jene Schüler* innen, die sich im kommenden Schuljahr NEU in die Musikschule ÜMEt einschreiben möchten. Bitte beachten Sie vor der Einschreibung unser Fächerangebot und vor allem die Altersbeschränkung des gewünschten Unterrichtsfaches.

Neuanmeldung nur für Kooperationsprojekte Kindergarten und Grundschule (01.-31. März jeden Jahres)
Wiederanmeldung (01.-31. März jeden Jahres)

Betreffen jene Schüler*innen, welche im Schuljahr 2024/25 bereits an der Musikschule ÜMEt eingeschrieben waren und ein Ergänzungs-, Instrumental- oder Vokalfach besucht haben.

Stammdatenänderung:

Nur in dem Falle auszufüllen, wenn sich Änderungen (bezüglich Adresse, E-Mail oder Tel.) ergeben haben.

Abmeldung:

Betrifft auch Schüler*innen, die ihre Wiederanmeldung nicht bestätigen und sich somit ab 1. September von der Musikschule abmelden möchten.